Häufig gestellte Fragen
An dieser Stelle möchten wir Ihnen Antworten auf einige Fragen zur Elektromobilität geben. Bitte klicken Sie auf eine Frage, um zur Antwort zu gelangen. Erklärungen zu Fahrzeugkonzepten finden Sie in der Technikübersicht.
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Zunächst einmal ist „Elektromobilität“ ein Sammelbegriff für sämtliche Fortbewegungsmittel, die ihre Antriebsenergie zu einem gewissen Teil aus elektrischem Strom beziehen. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff auf Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs, die zumindest zeitweise ausschließlich durch einen Elektromotor, ohne Einsatz eines Verbrennungsmotors, betrieben werden können.
Im Sinne des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität der Bundesregierung sind Elektrofahrzeuge sämtliche Fahrzeugtypen, die direkt mit Strom aus dem Netz betankt werden können. Dazu zählen sowohl rein batterielelektrische Fahrzeuge als auch Plugin-Hybride sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender . Hybridfahrzeuge (ohne Betankung aus dem Stromnetz) sind nach dieser Definition hingegen nicht zu den Elektrofahrzeugen zu zählen; hier sorgt die Hybridisierung jedoch für eine Minderung des Kraftstoffverbrauchs.
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Was ist ein Plug-in-Hybridfahrzeug (PHEV)?
"Plug-In-Hybride" sind Fahrzeuge mit mindestens einem Verbrennungs- und einem Elektromotor sowie einer Batterie, die in der Regel kleiner dimensioniert ist als bei reinen Batteriefahrzeugen. Wie bei letzteren kann die Batterie an einer Steckdose geladen werden. Bei hinreichender Batteriekapazität für die getätigten Fahrten kann das Fahrzeug überwiegend im reinen Elektromodus betrieben werden. Bei Verwendung von Strom aus zusätzlichen erneuerbaren Energien können die Umweltwirkungen dann deutlich gesenkt werden.
Das Plug-in-Hybrid-Konzept gestattet dem Nutzer einen "sanften" Übergang vom konventionellen zum elektrischen Antrieb. Regelmäßiges Aufladen kann zwar die Umweltbilanz verbessern und Kosten senken, ist aber für die Nutzung des Fahrzeugs nicht unbedingt erforderlich. Dies kommt der Reichweitenangst vieler Nutzer gegenüber Elektrofahrzeugen entgegen. Auf der anderen Seite birgt es auch Risiken: Werden PHEV weitgehend verbrennungsmotorisch gefahren, so können das höhere Gewicht und die höheren Herstellungsaufwendungen für den doppelten Antrieb die Umweltbilanz ins Negative drehen.
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Was ist ein Elektrofahrzeug mit Range Extender (REEV)?
Der Range Extender (engl: "Reichweitenverlängerer") ist ein Verbrennungsmotor, seltener eine Brennstoffzelle, die die Reichweite eines batteriebetriebenen Elektrofahrzeuges im Ausnahmefall verlängern soll. Die Batterie im Fahrzeug ist ausreichend groß bemessen, um die meisten alltäglichen Fahrten zurückzulegen. Wenn bei einer längeren Fahrt die Batteriekapazität erschöpft ist, liefert der Range Extender über einen Generator elektrischen Strom. So kann der Elektromotor weiter betrieben und die Batterie gleichzeitig wieder geladen werden. Dabei wird der Range Extender in seinem optimalen Lastzustand betrieben, wodurch dessen Verbrauch möglichst gering gehalten wird. -
Welche Umweltvorteile bieten Elektrofahrzeuge?
Die Elektrifizierung konventioneller Fahrzeuge senkt den Energieverbrauch durch die Rückgewinnung von Bremsenergie und die Vermeidung des ineffizienten Teillastbetriebs des Verbrennungsmotors. Bei elektrischem Betrieb sind die Fahrzeuge zudem vor Ort emissionsfrei. Werden die Fahrzeuge mit Strom aus zusätzlichen erneuerbaren Energieanlagen betankt, so haben Elektrofahrzeuge nahezu keine nutzungsbedingten Emissionen. Elektrofahrzeuge begünstigen zudem den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien, wenn sie durch intelligente Stromnetze bevorzugt in Zeiten hoher erneuerbarer Energieproduktion (z.B. bei Starkwind) geladen werden. Dadurch werden Spitzenlasten im Stromnetz abgefedert und die Versorgungssicherheit im gesamten Netz erhöht.
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Welchen Beitrag kann Elektromobilität zum Klimaschutz leisten?
Die direkten Emissionen des Verkehrs haben einen Anteil von etwa 20 % an den gesamten deutschen CO2-Emissionen; eine Minderung ist somit dringend geboten. Bereits eine Hybridisierung von Verbrennungsfahrzeugen macht diese energetisch effizienter und damit CO2-günstiger. Elektrofahrzeuge können aufgrund ihrer geringen Anzahl selbst bei Nutzung erneuerbarer Energien zunächst nur einen geringen Beitrag zur Minderung der Klimagasemissionen leisten. Bis 2020 hat die Bundesregierung das Ziel von 1 Mio. Fahrzeugen ausgegeben, was etwa 2,5 % des deutschen Pkw-Bestands entspricht. Mittel- bis langfristig ist jedoch ein deutlich größerer Marktanteil von Elektrofahrzeugen zu erwarten.
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Welche weiteren Vorteile haben Elektrofahrzeuge?
Elektrofahrzeuge sind im Betrieb nahezu geräuschlos und können somit signifikant zur Reduktion der innerstädtischen Lärmbelastung beitragen. Durch die vergleichsweise hohe Effizienz des elektrischen Antriebs bei städtischen Fahrprofilen sind Elektromobile zudem in punkto Betriebskosten zunehmend attraktiv.
Des Weiteren kann elektrischer Antrieb die Basis der nutzbaren Primärenergieträger im Straßenverkehr erweitern. Bisher ist dieser nahezu vollständig von fossilen Energieträgern abhängig und damit ein Hauptverbraucher von Erdöl in Deutschland. Für die Erzeugung von elektrischem Strom können jedoch nahezu sämtliche Energieträger nutzbar gemacht werden, z.B. auch die erneuerbaren Energien wie Windkraft, Wasserkraft oder Photovoltaik. Damit verringert sich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Und auch in Bezug auf ihr Fahrverhalten sind Elektrofahrzeuge ihren konventionellen Pendants teilweise überlegen, z.B. bei der Beschleunigung.
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Was hat es mit „intelligentem Laden“ auf sich?
Parkende Elektrofahrzeuge können über längere Zeit mit dem Stromnetz verbunden sein und sind damit beim Ladevorgang zeitlich flexibel. Durch eine gesteuerte Stromentnahme aus dem Netz können Elektrofahrzeuge Abnehmer der Spitzenlast von fluktuierenden erneuerbaren Energien sein – dies wird als „intelligentes Laden“ bezeichnet. Dies könnte insbesondere in Deutschland mit seinem geplanten hohen Anteil an Windkraft von Vorteil sein.
Grundsätzlich kann aus den Batterien der Elektro-Pkw auch Strom ins Netz zurückgespeist werden. Damit können Elektrofahrzeuge in größerer Zahl langfristig auch als Abnehmer und Zwischenspeicher für fluktuierend anfallende erneuerbare Energie fungieren. Entsprechende Steuerungstechniken und Abrechnungsmodelle sind vorstellbar; für die Netzintegration als Zwischenspeicher bedarf es jedoch des Aufbaus eines intelligenten Stromnetzes.
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Welche Auswirkungen haben Elektrofahrzeuge auf den Stromsektor?
Mit wachsender Zahl an Elektrofahrzeugen würde ein neues Verbrauchssegment entstehen und es müssten neue Kraftwerke gebaut werden. Würde dieser Zubau mit modernen Steinkohlekraftwerken (Annahme: 800 g CO2 pro kWh) realisiert, lägen die Kohlendioxidemissionen eines Elektrofahrzeugs mit einem Stromverbrauch von 20kWh pro 100km bei 160 g CO2 pro km und damit eher höher als bei vergleichbaren konventionellen Fahrzeugen.
Werden Elektro-Pkw dagegen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben, kommt es zu einer sehr starken Verringerung der Kohlendioxidemissionen des Elektro-Pkw auf rund 6 g CO2 pro km (Annahme: 30 g CO2 pro kWh). Ein relevanter Klimaschutzvorteil von Elektro-Pkw wird also erst durch Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien erzielt. Insoweit ist der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien in Plug-In- oder reinen Elektrofahrzeugen eine sehr gute Möglichkeit, neben den ökologischen Vorteilen vor Ort auch eine Einsparung an Klimagasemissionen zu erzielen. Damit wäre im Verkehrsbereich eine effiziente Möglichkeit zur weiteren Reduktion an Klimagasen gegeben.
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Sind Erneuerbare Energien im Verkehr wirklich gut eingesetzt?
Strom aus erneuerbaren Energien ist ein knappes Gut und wird dies auf längere Zeit sein. Daher sollte sein Einsatz einen größtmöglichen Effekt der CO2-Vermeidung erzielen: Eine Kilowattstunde eines Elektro-Pkw ersetzt etwa 4,5 km Fahrleistung eines entsprechenden fossil betriebenen Pkw und damit etwa 650 g fossiles CO2. Dies entspricht, wenn man die Vorkettenemissionen berücksichtigt, über 900 g CO2-Äquivalente bei einem Otto-Pkw und etwa 730 g CO2-Äquivalente bei einem Diesel-Pkw. Die Substitutionswirkung entspricht damit der Ersetzung des Stroms aus Steinkohlekohlekraftwerken durch Windkraft. Hier würde eine Minderung der Treibhausgas-emissionen um etwa 800 g CO2-Äquivalenten pro kWh resultieren. Energiewirtschaftliche Analysen zeigen, dass durch erneuerbare Energien vor allem Steinkohlekraftwerke und in geringem Maß auch Braunkohlekraftwerke substituiert werden. Steigen die Preise von CO2-Zertifikaten, so verdrängen erneuerbare Energien zunehmend auch Gaskraftwerke.
Ein Beispiel: Eine Kilowattstunde Elektrizität aus z.B. Offshore-Windkraft kann über diese Substitution zwischen 600 und 800 g Kohlendioxidemissionen vermeiden. Also liegen die mit regenerativ erzeugtem Strom in Elektro-Pkw erzielbaren Kohlendioxid-Minderungen ähnlich hoch wie im Stromsektor. Daher wäre es klimapolitisch gleichrangig, ob erneuerbarer Strom, der im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) produziert wird, im Elektro-Pkw eingesetzt wird oder im bestehenden Stromnetz fossile Energieträger ersetzt. Die weiteren ökologischen Vor-Ort-Vorteile sprechen für den Einsatz im Elektro-Pkw, die derzeitigen Kosten einer Realisierung dagegen. Das grundsätzlich vorhandene Potenzial zur Stabilisierung des Stromnetzes kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Das Elektrofahrzeug stellt dann eine klimapolitisch vorrangige Lösung dar, wenn es eben nicht den EEG-Strom aus bestehenden Anlagen nutzt, sondern zusätzliche Erzeugungsmöglichkeiten mit erneuerbaren Energieträgern erschließt. Aus diesem Grund legt das BMU großen Wert darauf, dass der Strom für Elektro-Pkw aus zusätzlichen regenerativen Quellen stammt.
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Gibt es genügend erneuerbare Energie für Elektrofahrzeuge?
Der Strombedarf von Elektrofahrzeugen ist mittelfristig gering. Bei 1 Mio. vollelektrischer Pkw würde der Anteil am gesamten Bruttostromverbrauch bei ca. 0,3 Prozent des aktuellen Gesamtverbrauchs liegen. Genug Potenzial an erneuerbaren Energien zur Deckung der Stromnachfrage der Elektromobilität ist vorhanden, es wird aber durch derzeit noch relativ hohe Kosten begrenzt. Hier gilt es finanzielle Spielräume zu gewinnen um zusätzliche Potenziale an erneuerbaren Energien für den Verkehr zu erschließen. Der Zeitverlauf einer möglichen Stromnachfrage durch Elektrofahrzeuge passt dabei gut zu der Ausbaustrategie „Erneuerbare Energien“ des Bundesumweltministeriums und kollidiert zu keinem Zeitpunkt mit dem Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland.
Auch bei einem weitere Anwachsen der Elektromobilität bleibt der Strombedarf vergleichsweise gering: Die batterie-elektrische Abdeckung eines Drittels der heutigen Pkw-Fahrleistung würde etwa 5 Prozent des aktuellen Bruttostromverbrauchs benötigen. Da Plug-In-Pkw nur teilweise elektrisch betrieben werden, ist ihr Strombedarf und somit die mit ihrer Einführung verbundene Erhöhung der Stromnachfrage deutlich geringer.
Das theoretische Potenzial erneuerbarer Energien beträgt ein Vielfaches des heutigen elektrischen Energieverbrauchs und würde auch zur Deckung der Stromnachfrage eines vollständig elektrifizierten Verkehrssektors ausreichen.
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Wo liegen die Potentiale für den Ausbau erneuerbarer Energien?
Alleine das Potenzial an inländischen Dachflächen für Photovoltaik liegt unter Berücksichtigung konkurrierender Nutzungen bei rund 700 Quadratkilometern, was einem Stromerzeugungspotenzial von 105 TWh pro Jahr entspricht und bisher durch das EEG bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Photovoltaik könnte dabei auch baulich mit Mobilität in Verbindung gebracht werden (Dachanlagen auf Garagen und Parkplätzen, Lärmschutzwänden, Systeme am Fahrzeug). Weiterhin gibt es ein großes Potenzial für den Import von Strom aus solarthermischen Kraftwerken im Mittelmeerraum.
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Ist eine Verbrauchssenkung bei konventionellen Fahrzeugen nicht billiger?
Die CO2-Vermeidungskosten für den Einsatz zusätzlicher erneuerbarer Energie in Elektrofahrzeugen liegen zwar zunächst höher als bei einigen einfachen Maßnahmen wie Leichtlaufreifen, Direkteinspritzung oder verbesserter Getriebeübersetzung, die bei konventionellen Pkw noch möglich sind. Die durch derartig kostengünstige Maßnahmen erreichbaren Minderungen betragen jedoch nur einige Prozent, die gesamte erreichbare Minderung ist damit begrenzt.
Anspruchsvollere Minderungsziele machen an konventionellen Fahrzeugen wahrscheinlich auch eine Hybridisierung des Antriebsstrangs notwendig und damit steigen auch hier die Kosten deutlich an. Eine fast vollständige Vermeidung der durch den Fahrzeugbetrieb entstehenden CO2-Emissionen – wie bei einem mit Strom aus erneuerbaren Energien betriebenen Elektrofahrzeug – ist mit kostengünstigen konventionellen Maßnahmen auf keinen Fall zu erreichen.
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Warum fördert die Bundesregierung Elektromobilität?
Elektrofahrzeuge haben zahlreiche Umweltvorteile gegenüber konventionellen Pkw und sollten daher verstärkt eingesetzt werden. Als neue Technologielinie sind sie derzeit jedoch noch nicht im Stadium der Marktreife und benötigen zudem den Aufbau einer Infrastruktur. Dies macht gezieltes politisches Handeln notwendig. Dabei reicht es jedoch nicht, Elektrofahrzeuge in den Markt zu bringen: Für die Umweltwirkung sind auch die politischen Randbedingungen wichtig. Nur bei Verwendung von Strom aus zusätzlichen erneuerbaren Energien werden die vollen potenziellen Klimaschutzvorteile von Elektrofahrzeugen auch tatsächlich realisiert.
Die Entwicklung von Elektrofahrzeugen verlangt Innovationen im Bereich des Antriebsstrangs, der Betankungs-Infrastruktur und der energiewirtschaftlichen Einbindung. Ähnlich wie bei anderen Energie- und Verkehrstechnologien, die sich noch nicht im Stadium der Marktreife befinden, sind hier sowohl Förderung von Forschung und Entwicklung als auch eine Unterstützung des Lernprozesses, z.B. durch Feldtests erforderlich. So gilt es die Leistungsfähigkeit der Batterien weiter zu verbessern und die Wertschöpfungskette in Gang zu bringen. Nur so können die derzeit noch hohen zusätzlichen Anschaffungskosten schnell sinken und sich Elektrofahrzeuge am Markt durchsetzen.
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 22. November 2019 14:44